Die Genossenschaft bewirtschaftet, errichtet, erwirbt und betreut Bauten im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie der Infrastruktur. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfomen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind unzulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Aschaffenburg, GnR 67 (Stand 20. Oktober 2026)
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Aschaffenburg, GnR 67 (Stand 20. Oktober 2026)
Quelle: Unternehmensregister