Die Arnsberger Wohnungsbaugenossenschaft eG ist ein auf das Wohnraummanagement spezialisierter Verband mit Sitz im Hochsauerlandkreis. Das Kerngeschäft umfasst die Verwaltung, Vermietung und Neuentwicklung von über 1400 Mietwohnungen, vorrangig in den Regionen Arnsberg, Neheim-Hüsten und Sundern. Die Organisation richtet sich an potenzielle Mieter, Familien und Gäste, die ein sicheres und langfristiges Wohnangebot suchen. Ein entscheidendes Differenzierungsmerkmal ist das genossenschaftliche Eigentumsmodell, bei dem die Bewohner gleichzeitig Gemeinschaftseigentümer sind und ein lebenslanges Wohnrecht sowie Mitspracherechte in der Mitgliederversammlung erhalten. Neben der klassischen Wohnungsvermittlung bietet das Unternehmen ergänzende Dienstleistungen wie den Betrieb von Gästewohnungen, ein nachhaltiges Mobilitätsangebot mit Pedelec- und Carsharing-Stationen sowie technische und beratende Services an.
1. Die Förderung der Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen;sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. 4. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Arnsberg, GnR 119 (Stand 19. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Katja Bühner | Vorstand | Arnsberg |
| Sebastian Eickel | Vorstand | Arnsberg |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Arnsberg, GnR 119 (Stand 19. August 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 14.12.2022 | Satzung geändert | Satzung |
| 14.11.2019 | Änderung des Gegenstands | 1. Die Förderung der Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen;sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. 4. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. |
| 14.11.2019 | Satzung geändert | Satzung |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Arnsberg, GnR 119 (Stand 19. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 7.585.460 € | 375.133 € | 71.233.703 € | — |
| 2023 | 7.135.391 € | 405.408 € | 65.780.803 € | — |
| 2022 | 6.759.661 € | 314.444 € | 57.998.195 € | — |
| 2021 | Rohergebnis4 Mio. €2 | 185.302 € | 51.693.809 € | — |
| 2020 | ≤ 12 Mio. €1 | — | 46.777.106 € | — |
| 2019 | ≤ 12 Mio. €1 | — | 44.584.798 € | — |
| 2018 | ≤ 12 Mio. €1 | — | 36.454.903 € | — |
| 2017 | ≤ 12 Mio. €1 | — | 33.437.306 € | — |
| 2016 | ≤ 12 Mio. €1 | — | 32.519.545 € | — |
| 2015 | ≤ 12 Mio. €1 | — | 31.795.500 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Arnsberg, GnR 119 (Stand 19. August 2026)
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 1.286.552 € | 32.5% |
| Abschreibungen | 1.801.909 € | 45.5% |
| Zinsen u. ä. | 867.846 € | 21.9% |
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Quelle: Unternehmensregister