Die vpool Immobilien Verwaltungs GmbH fungiert als Holdinggesellschaft für den Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere innerhalb der Euro Leergut Gruppe. Zudem umfasst der Unternehmensgegenstand den Erwerb und die Vermietung von Immobilien, wobei ein Fokus auf der Unterstützung der Euro Leergut Gruppe liegt. Die Gesellschaft übernimmt zudem die Geschäftsführung und die Rolle als persönlich haftende Gesellschafterin für Personenhandelsgesellschaften wie die Euro Leergut Immobilien GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von direkten und indirekten Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an anderen Gesellschaften, insbesondere an Gesellschaften der Euro Leergut Gruppe. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Erwerb, das Halten und Verwalten von Grundstücken und Immobilien sowie die Vermietung von Grundstücken und Immobilien, insbesondere an Gesellschaften der Euro Leergut Gruppe. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Geschäftsführung und der Stellung als geschäftsführender und / oder persönlich haftender Gesellschafter in einer oder mehreren Personen(handels)gesellschaften, insbesondere der künftig als Euro Leergut Immobilen GmbH & Co. KG firmierenden Kommanditgesellschaft.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ansbach, HRB 5128 (Stand 22. Oktober 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Heiko Dagenbach | Geschäftsführer(in) | Kriftel |
| Guido Lake | Geschäftsführer(in) | Greven |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ansbach, HRB 5128 (Stand 22. Oktober 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2012 | kleine KapG1 | 213 € | 20.307 € | — |
| 2011 | kleine KapG1 | -4.829 € | 20.726 € | — |
| 2010 | — | -77 € | 24.997 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ansbach, HRB 5128 (Stand 22. Oktober 2026)
Quelle: Unternehmensregister