Die Mintax Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Herzogenrath betreibt die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die beratenden Tätigkeiten der Volks- und Betriebswirte nach dem jeweiligen Berufsrecht. Das Unternehmen ist als Kleinstgesellschaft nach § 267a HGB klassifiziert und erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen zur unternehmerischen Ausübung dieser Freien Berufe.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Wolfgang Schneider | Geschäftsführer(in) | Eschweiler |
| Achim Zanders | Geschäftsführer(in) | Herzogenrath |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 13.08.2025 | Firmennamensänderung | Mintax Treuhand GmbH Berufsausübungsgesellschaft |
| 13.08.2025 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand der Gesellschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. Weiterer Gesellschaftsgegenstand ist die Ausübung des Freien Berufes der Beratenden Volksund Betriebswirte. Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater oder weiterer von der Gesellschaft ausgeübter Berufe sind ihr nicht gestattet. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der auf ihren Gegenstand nach Abs. 1 anzuwendenden Berufsrechte nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen bzw. solche zu erwerben. |
| 13.08.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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