Gegenstand des Unternehmens ist die anwendungsorientierte Forschung, Entwicklung, Verwertung von Schutzrechten und Know-how sowie Beratung auf jedem Gebiet des Kraftfahrwesens und auf benachbarten Gebieten sowie die Ausübung aller damit verbundenen geschäftlichen Vorgänge. Die Gesellschaft ist im In- und Ausland berechtigt: - alle Geschäfte und Arbeiten, die zur Durchführung des Geschäftszweckes oder im Interesse der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar erforderlich oder dringlich sind, selbst vorzunehmen oder durch Dritte ausüben zu lassen, - die Vertretung von Gesellschaften gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen, - Zweigniederlassungen zu errichten, - Gesellschaften gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben oder zu gründen, sich an Gesellschaften gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen, auch als persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter einer Gesellschaft. Die Gesellschaft ist berechtigt, stille Gesellschafter im Sinne der §§ 335ff. HGB aufzunehmen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jens Kotte | Geschäftsführer(in) | Geilenkirchen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 05.11.2018 | Firmennamensänderung | fka GmbH |
| 05.11.2018 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 22.01.2010 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand des Unternehmens ist die anwendungsorientierte Forschung, Entwicklung, Verwertung von Schutzrechten und Know-how sowie Beratung auf jedem Gebiet des Kraftfahrwesens und auf benachbarten Gebieten sowie die Ausübung aller damit verbundenen geschäftlichen Vorgänge. Die Gesellschaft ist im In- und Ausland berechtigt: - alle Geschäfte und Arbeiten, die zur Durchführung des Geschäftszweckes oder im Interesse der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar erforderlich oder dringlich sind, selbst vorzunehmen oder durch Dritte ausüben zu lassen, - die Vertretung von Gesellschaften gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen, - Zweigniederlassungen zu errichten, - Gesellschaften gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben oder zu gründen, sich an Gesellschaften gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen, auch als persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter einer Gesellschaft. Die Gesellschaft ist berechtigt, stille Gesellschafter im Sinne der §§ 335ff. HGB aufzunehmen. |
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