Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von straßen- und schienengebundenen Verkehrsleistungen und von mit diesen in Zusammenhang stehenden Diensten sowie die Wahrnehmung weiterer Aufgaben der Daseinsvorsorge. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben, pachten und sich an ihnen beteiligen, insbesondere an solchen, deren Unternehmensgegenstände sich ganz oder teilweise auf die in Absatz 1 genannten Geschäftsfelder erstrecken. Die jeweils geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) hinsichtlich des räumlichen Tätigkeitsgebietes sind zu beachten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Holger Solenski | Geschäftsführer(in) | Geilenkirchen |
| Udo Winkens | Geschäftsführer(in) | Wassenberg |
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