Die Gesellschaft betreibt eine Werkstatt zur Förderung von Langzeit- und Dauerarbeitslosen, um deren Fähigkeiten zu verbessern, ihnen handwerkliche und berufspraktische Kenntnisse zu vermitteln und ihr Selbstwertgefühl zu stärken. Sie verfolgt dabei einen karitativen Auftrag im Rahmen der katholischen Kirche.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Judith Anlauf | Geschäftsführer(in) | Geilenkirchen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 26.05.2025 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Unterhaltung und der Betrieb einer Werkstatt für Langzeit- und Dauerarbeitslose, welche die Situation dieser Mitarbeiter durch Förderung vorhandener Fähigkeiten verbessern soll. Die Gesellschaft verfolgt mit ihrem Unternehmen den Zweck, den Arbeitslosen vorübergehend die Möglichkeit zu geben, durch Erwerbsarbeit, ganz oder teilweise, die eigene materielle Existenz zu sichern, einfache handwerkliche Fähigkeiten zu erlernen, den Umgang mit Handwerksgeräten und Maschinen einzuüben und zu beherrschen, berufspraktische Fähigkeiten im Handwerk, in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft zu erwerben, sich in Arbeitsstrukturen einzugewöhnen (z.B. Verantwortung zu übernehmen, ihre Arbeit zu planen, mit anderen kooperieren, Probleme zu lösen und nicht anderen zu überlassen) sowie ihr Selbstwertgefühl zu steigern. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erfüllung und Förderung des Unternehmenszweckes dienlich sind. Dazu gehören auch Qualifizierungsmaßnahmen. Der Unternehmenszweck erfolgt aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der CARITAS als einer Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Die Gesellschafter und die in der Gesellschaft tätigen Mitarbeiter erfüllen den caritativen Auftrag in bewusster Bindung an die Kirche von Aachen. Die Gesellschaft ist Mitglied des Caritasverbandes für das Bistum Aachen e.V.. Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse findet in ihrer jeweiligen im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Aachen veröffentlichen Fassung Anwendung. Die Gesellschaft erkennt ferner die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) und das Mitarbeitervertretungsrecht für den Bereich der Diözese Aachen und die dazu ergangenen Regelungen in ihren jeweiligen Fassungen als verbindlich an und wird diese anwenden. Das gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden. Die Präventionsordnung findet in ihrer jeweils geltenden im Kirchlichen Anzeiger für die Diözese Aachen veröffentlichten Fassung Anwendung. |
| 26.05.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 27.02.2014 | Änderung der Geschäftsanschrift | Gangolfusstraße 32, 52525 Heinsberg |
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